Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heim'sche Privat-Sektkellerel GmbH, Maximilianstraße 32, 67433 Neustadt


§ 1 Allgemeines

  1. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, unabhängig davon, ob sie als Käufer oder Besteller auftreten.
  2. Verwender ist die Heim'sche Privat-Sektkellerei GmbH.


§ 2 Anderslautende Bedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Angebote des Verwenders sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage ab Zugang beim Verwender gebunden. Der Verwender ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bestellt der Unternehmer beim Verwender Ware, die an einen Dritten ausgeliefert werden soll, so gilt der Unternehmer als Auftraggeber, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verwenders. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verwender zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer des Verwenders. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Verwender gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Verwender das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verwender das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und zu lagern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verwender einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Verwender unverzüglich anzuzeigen.
  4. Der Verwender ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußem. Er tritt dem Verwender bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verwender nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verwender behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsrückstand gerät. In diesem Fall ist er verpflichtet, die Abtretung dem Dritten anzuzeigen (§ 409 BGB), diesen aufzufordern, nur noch an den Verwender zu zahlen, die Anzeige dem Verwender durch geeigneten schriftlichen Beleg unverzüglich nachzuweisen und darin dem Verwender Name, Anschrift sowie die Höhe der abgetretenen Forderung des Schuldners offen zu legen. Die Verpflichtung zur Offenlegung besteht nicht, sofern und soweit der Kunde dem Dritten gegenüber verpflichtet ist, derartige Informationen nicht Preis zu geben. Dann bleibt es bei der Verpflichtung zur Anzeige der Abtretung. Sofern der Kunde seiner vorgenannten Pflicht nicht nachkommt und hierdurch dem Verwender die Durchsetzung seiner Forderung erschwert wird, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der zwischen dem Verwender und dem Kunden bestehenden Forderung verpflichtet.
  6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag des Verwenders. Der Verwender gilt insofern als Hersteller i. S. v. § 950 BGB. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die dem Verwender nicht gehören, so erwirbt der Verwender an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Verwender gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht dem Verwender gehörenden Gegenständen vermischt wird.
  7. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch den Verwender gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird Ware, gleich aus welchem Grund, vom Verwender zurück genommen, so ist dieser berechtigt, dem Kunden die mit der Rücknahme verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus gehende Ansprüche auf Schadenersatz oder ähnliches bleiben hiervon unberührt.


§ 5 Widerrufsbelehrung

  1. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Heim’sche Privat-Sektkellerei GmbH, Geschäftsführung: Martin Heim, Maximilianstraße 32, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Tel.: 06321 - 39260 / Fax: 06321 – 392610, Email: [email protected],) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  1. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


§ 6 Vergütung

  1. Die angebotene/n Vergütung/Preise ist/sind bindend (ggf. befristet).
    1. Sofern ein Verbraucher Waren beim Verwender kauft, versteht sich der angebotene Preis einschließlich des verwendeten Glases und der Verpackung, ab Kellerei, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    2. Sofern ein Unternehmer Waren beim Verwender kauft, verstehen sich die angebotenen Preise einschließlich des verwendeten Glases und der Verpackung, ab Kellerei, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. In dem angebotenen Preis nicht enthalten sind die Sekt- und Mehrwertsteuer.
    3. Sofern der Unternehmer Besteller im Sinne eines Werk- bzw. Werklieferungsvertrags ist, versteht sich die angebotene Vergütung einschließlich des verwendeten Glases und der Verpackung, ab Kellerei, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. In der angebotenen Vergütung nicht enthalten sind die Sekt- und Mehrwertsteuer sowie die Abgabe für den "Grünen Punkt.". Unternehmer sind verpflichtet, selbst die Rückholpflichten nach der Verpackungsverordnung einzuhalten und mit dem "Dualen System Deutschland" oder mit einer anderen Stelle die entsprechenden Verträge abzuschließen.
  2. Sofern sich nach Vertragsschluss die den Preisen zu Grunde liegenden und für diese maßgeblichen Umstände (wie beispielsweise Materialpreise, Lohnnebenkosten, Steuern etc.) ändern und der Verwender diese Änderung nicht zu vertreten hat, so behält sich der Verwender vor, eine Preiserhöhung bis 5 % durchzuführen. Sollte der Verwender wegen dieser geänderten Umstände eine über 5 % hinausgehende Erhöhung der Preise vornehmen, ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
  3. Erfolgt auf Wunsch des Kunden die Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so gehen die hiermit verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, die Vergütung bei Fälligkeit innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich der Verwender vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Verwender anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder durch den Verwender anerkannt wurde.


§ 7 Fälligkeit

  1. Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Im Falle eines Werk-oder Werklieferungsvertrages zwischen dem Verwender und einem Unternehmer gilt folgendes:
    1. Der Verwender teilt dem Kunden die Fertigstellung des Werks mit. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 7 Kalendertagen nach erfolgter Mitteilung beim Verwender abzunehmen (§ 640 BGB) und abzuholen. Die Abholung der Ware gilt als Abnahme. Unabhängig von der Abholung gilt die Abnahme als erklärt, sofern der Kunde nicht innerhalb weiterer 7 Tage die Abnahme unter Angabe von Gründen ausdrücklich schriftlich verweigert. Der Verwender wird auf die Folgen der nicht ausdrücklich erklärten Abnahme in der Mitteilung von der Fertigstellung des Werks schriftlich hinweisen. Bei Abholung des Werks, spätestens jedoch nach Ablauf der vorgenannten 7-Tages-Frist, ist die vereinbarte Vergütung zur Zahlung fällig. Holt der Kunde das Werk nicht innerhalb der gesetzten Frist von 7 Tagen ab, ist der Verwender berechtigt, die dann anfallenden Lagerkosten dem Kunden pauschal mit 2 % des Auftragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer für jeden Tag der verspäteten Abholung in Rechnung zu stellen. Dem Verwender und dem Kunden bleibt es unbenommen, höhere oder geringere Lagerkosten nachzuweisen, die dann verbindlich sind.
    2. Für den Fall der Auslieferung des Werks durch den Verwender erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des bestellenden Kunden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die hergestellte Ware innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt abzunehmen. Die Abnahme gilt als erklärt, sofern der Kunde nicht innerhalb weiterer 7 Tage die Abnahme unter Angabe von Gründen ausdrücklich schriftlich verweigert. Der Verwender wird auf die Folgen der nicht ausdrücklich erklärten Abnahme im Lieferschein schriftlich hinweisen. Die rügelose Ingebrauchnahme der Ware, insbesondere die Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung gilt als Abnahme.
    3. Der Verwender ist berechtigt, die ihm obliegende Leistung zu verweigern, wenn sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Der Verwender ist berechtigt, in diesen Fällen eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher der Kunde Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Verwender vom Vertrag zurücktreten. Für bereits erbrachte Leistungen vor dem Zeitpunkt des Rücktritts kann der Verwender vom Kunden eine Entschädigung in Höhe des Wertes des vom Verwender erbrachten Teil seiner Leistung verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, so kann der Verwender außerdem bei Bekanntwerden der Vermögensverschlechterung Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Verwender auch zu, wenn der Unternehmer mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug ist, die auf dem selben rechtlichen Verhältnis beruhen.


§ 8 Lieferung

  1. Verlangt der Kunde nach der Annahme des Auftrags Änderungen, welche die Lieferzeit beeinflussen, so beginnt die vereinbarte Lieferzeit erst mit der Bestätigung des geänderten Auftrags.
  2. Gerät der Verwender in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Frist zur Erbringung seiner Leistung zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt hiervon unberührt. Ersatz des Verzugschaden kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und jeglichen Materials) verlangt werden.


§ 9 Gefahrübergang

  1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei Versendung der Ware mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf ihn über.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf ihn über.
  3. Ist der Verbraucher Besteller i. s. eines Werk- oder Werklieferungsvertrags, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf ihn über.
  4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.


§ 10 Gewährleistung

  1. Ist der Kunde Unternehmer, leistet der Verwender für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde hat zwei Nachbesserungsversuche zu dulden. Die Bildung natürlichen Weinsteins in Form von Kristallen oder Flocken stellt keinen Mangel dar. Die vom Verwender hergestellten und vertriebenen Produkte unterliegen einer nur begrenzten Haltbarkeit und sollten deshalb innerhalb eines Jahres konsumiert werden.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verwender ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Ersatz des Schadens statt der Erfüllung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmern obliegt es, dem Verwender offensichtliche und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die Beweislast für das Vorliegen des Mangels, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ist der Unternehmer Besteller im Sinne des Werk- oder Werklieferungsrechts, so obliegt es ihm ebenfalls, dem Verwender erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  5. Ist der Kunde Besteller im Sinne des Werk- oder Werklieferungsvertrages, so hat er das Vorliegen eines Mangels ab Abnahme zu beweisen. Die Beweislast hinsichtlich des Mangels obliegt ihm bereits vor der Abnahme, sofern er eigene Nachbesserungsversuche unternommen hat.
  6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verwender die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
  7. Ist der Kunde Unternehmer, so kann er Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Ware nicht beanstanden. Berechnet wird die gelieferte Menge. 
  8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dem Verwender den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
  9. Ist der Unternehmer Besteller eines Werkes, so beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Abnahme des Werkes, sofern es sich um ein Werk handelt, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistung hierfür besteht.
  10. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers steilen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Der Unternehmer ist für die Angaben auf seinem eigenen Etikett selbst verantwortlich.


§ 11 Sicherheitsleistung

  1. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er für den Fall, dass er sein Recht auf Nachbesserung geltend macht, auf Verlangen des Verwenders einen Betrag in Höhe der für die Nachbesserung aufzuwendeten Kosten auf ein vom Verwender zu bezeichnendes Treuhandkonto zu zahlen, ersatzweise eine Bankbürgschaft in dieser Höhe beizubringen.
  2. Zur Ermittlung des vom Unternehmer zu hinterlegenden Sicherheitsbetrages hat der Verwender einen Kostenvoranschlag zu erstellen.
  3. Bei erfolgreicher Nacherfüllung hat der Unternehmer das Treuhandkonto zu Gunsten des Verwenders freizugeben.
  4. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt und festgestellt ist, dass der Unternehmer zur Selbstvornahme, zum Rücktritt, zur Minderung oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt ist, ist das Treuhandkonto zu Gunsten des Kunden freizugeben.


§ 12 Haftungsbeschränkungen

  1. Der Verwender haftet nicht für den zufälligen Untergang der vom Kunden zur Bearbeitung angelieferten Waren.
  2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verwenders auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders. Gegenüber Unternehmern haftet der Verwender bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden, die dem Verwender zuzurechnen sind, oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Dem Verwender sind insbesondere die Schäden nicht zuzurechnen, die auf der Beschaffenheit der Flaschen, Agraffen, Korken, Kapseln, unsachgemäßen Transport durch den Kunden oder durch die unsachgemäße Lagerung der Flaschen bedingt sind, außer der Verwender hat den dadurch entstehenden Schaden selbst verschuldet.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verwender Arglist vorwerfbar ist. 
  5. Der Verlust bei der Herstellung von Sekt ist von der gelieferten Menge Wein und den Dosage- und Flaschenvarianten abhängig und kann zwischen 2% und 4% liegen. Für diese Verluste ist der Verwender nicht verantwortlich. Erhöhte Verluste, die auf unsachgemäße Handhabung durch den Verwender zurück zu führen sind, werden von diesem auf Basis des Marktpreises des Grundweins vergütet. Es bleibt dem Verwender und dem Kunden unbenommen, für höheren oder geringeren Schaden durch den Verlust nachzuweisen, der dann verbindlich ist.


§ 13 Rücktrittsrecht

Der Verwender ist berechtigt, nach seiner Wahl vorn Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten oder Sicherheitsleistung bzw. Vorauszahlung in Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen, wenn sich die Rechtsform des Unternehmers ändert oder dem Verwender Tatsachen bekannt werden, die Anlass zu Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Unternehmers bieten.


§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
    diesem Vertrag Mannheim. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.